Osteopathie soll berufsgesetzlich geregelt werden und die Integrative Medizin unterstützt. Wären auch Künstlerische Therapien als ganzheitlich orientierter Gesundheitsberuf zu reglementieren?
Seit Jahrzehnten bilden AWMF-Leitlinien und OPS-Ziffern Künstlerische Therapien (Musik- und Kunsttherapie u.a.) als Bestandteil interdisziplinärer Versorgung ab. Insbesondere in der Palliativmedizin und Onkologie verfügen sie als komplementäre, nonverbale Therapien über evidenzbasierte Empfehlungen. 2019 publizierte die WHO einen Bericht zur Relevanz der Künste in Prävention, Gesundheitsförderung und der Behandlung psychischer sowie körperlicher Krankheiten: https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289054553
Auch die WHO Strategie 2025 – 2034 zielt auf die Unterstützung und Etablierung patientenzentrierter Potenziale u.a. im Bereich Kunst und Gesundheit. Damit erweitert sie die Möglichkeiten für die Zusammenführung traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin. Um den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden ergänzen Künstlerische Therapien die Sprechende Medizin: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_4Add1-en.pdf

Sehr geehrte Frau P.,
Vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Zur passgenauen Hilfe für Menschen in gesundheitlichen Krisen können auch kreative Therapieansätze als zusätzliches Behandlungsangebot beitragen. Da sie individuell auf den einzelnen Menschen eingehen, können kunstbasierte Gesundheitsangebote besonders wirkungsvoll die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Wohlbefinden adressieren. Die WHO regt deshalb zu Recht die Integration in bestehende Gesundheitsdienste an.
Obwohl in einigen Leitlinien der AMWF künstlerische Therapien empfohlen werden, sind Kunst- und Musiktherapie in Deutschland bisher kein fester Bestandteil der therapeutischen Versorgungslandschaft. Die Berufsbezeichnungen „Kunsttherapeutin“ und „Musiktherapeutin“ sind bisher nicht geschützt, es existiert kein einheitliches Berufsbild und keine allgemeine Berufsvertretung, die Weiterbildung, Vernetzung und politische Interessenvertretung unterstützt.
Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
Eine solche Regulierung würde künstlerische Therapien als ganzheitlich orientierte Gesundheitsberufe anerkennen und ihre Integration in die therapeutische Versorgung stärken.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen, MdB