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Janosch Dahmen
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Frage von Eric C. •

Sollen Betriebsrentner weiterhin den von Rot-Grün eingeführten doppelten Krankenversicherungsbeitrag (Arbeitnehmer- u. Arbeitgeberanteil) zahlen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.

vielen Dank für Ihre Frage zur sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. 

Ich verstehe sehr gut, dass viele Betriebsrentnerinnen und -rentner die volle Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – also die Zahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil – als ungerecht empfinden. Besonders dann, wenn es um Direktversicherungen geht, die vor 2004 abgeschlossen wurden, aber nachträglich unter die Neuregelung fielen. 

Ein vollständiger Ausstieg aus der Verbeitragung – wie ihn manche fordern – ist aus meiner Sicht angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit nicht verantwortbar. Die GKV finanziert ein breites, einkommensunabhängiges Leistungsspektrum für alle Versicherten. Um dieses solidarische Prinzip aufrechtzuerhalten, braucht es eine stabile Beitragsbasis. 

Aber: Ich halte die bisherige Regelung trotzdem für reformbedürftig. Deshalb war es richtig, dass wir in der vergangenen Wahlperiode die Belastung durch Einführung eines Freibetrags reduziert haben. Damit bleiben Betriebsrenten bis zu rund 170 Euro im Monat beitragsfrei – das entlastet vor allem kleinere Renten deutlich. 

Für die Zukunft setze ich mich dafür ein, die betriebliche Altersvorsorge insgesamt verlässlicher und sozial gerechter zu gestalten. Die Erfahrungen mit der Verbeitragung zeigen: Vertrauen in die private Vorsorge darf nicht leichtfertig verspielt werden. 

Mit freundlichen Grüßen 
Janosch Dahmen, MdB 

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