Durch die vorgezogene Bundestagswahl und den Regierungsbildungsprozess entstanden zwangsweise Verzögerungen. Das Bundesinnenministerium arbeitet jedoch derzeit an einem Gesetzentwurf, der sowohl die zeitnahe Übertragung der 3 % Tarifsteigerung als auch die längst überfällige amtsangemessene Alimentation gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfasst
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