Ingmar Jung
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Frage von Günter N. •

Unterstützen Sie die Möglichkeit, dass man als älterer Mensch ohne die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten aus der privaten Krankenversicherung wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurü

Sehr geehrter Herr Jung! Ich war als Arzt langjährig zuletzt in eigener Praxis tätig. Nach Scheidungskrieg über 25 Jahre verfüge ich jetzt noch über etwas mehr als 2000 € im Monat. Davon gehen mehr als 1000 € an die Krankenkasse Allianz. Da ich selbst Arzt bin, brauche ich nur bedingt Hilfe, der Beitrag bleibt aber. Als ich damals die Versicherung abgeschlossen habe (als junger Mann) wurde nie auch nur an getönt, dass man später mit solchen horrenden Beiträgen belastet wird. Ich bitte Sie hier einen anderen als den bisherigen Standpunkt einzunehmen. Denken Sie daran, dass ich Ihre Partei dieses Mal nur noch einmal mit Bauchschmerzen gewählt habe, um sie vor dem drohenden Absturz zu bewahren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dr. G. .Nissen (Arzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-plastische Operation

Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nissen,

ich freue mich sehr, dass Sie sich die Zeit und Mühe genommen haben, mir Ihre Frage zu stellen. Nicht zuletzt zeugt dies von Ihrem Interesse am politischen Geschehen. Ich habe mich dazu entschlossen Fragen nicht auf diesem Portal zu beantworten und biete Ihnen stattdessen an, mich persönlich unter meiner E-Mail-Adresse ingmar.jung@bundestag.de zu kontaktieren. Sobald ich Ihre Mail erhalte, werde ich mich persönlich um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ingmar Jung MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.

vielen Dank für Ihre Frage. Aufgrund der einkommensabhängigen GKV-Tarife und der risikoabhängigen PKV-Tarife kommt es öfter vor, dass mit zunehmendem Alter die GKV-Tarife günstiger werden. Tritt durch veränderte Lebensverhältnisse eine Versicherungspflicht ein, ist ein Wechsel in die GKV möglich. 

Allerdings gilt das nicht, wenn man über 55 Jahre alt ist und mindestens die Hälfte der Versicherungszeit hauptberuflich selbständig war. Im Grundsatz halte ich die Regelung für richtig, da ansonsten ein großes Missbrauchspotential bestünde. Über weitergehende Härtefallregelungen könnte man beraten. Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne direkt unter ingmar.jung@bundestag.de an mich. 

 

Beste Grüße

 

Ingmar Jung