Ingmar Jung
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Frage von Franz M. •

Wann befasst sich der Rechtsschutzausschuss und die CDU mit den notwendigen Ergänzungen des Wohnungseigentumsgesetz?

Sehr geehrter Herr Jung,
durch Änderung des Wohnungseigentumsgesetz zum 1.12.20 (von der CDU mit beschlossen) wurden Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren erheblich benachteiligt. Bis November 2020 waren bei Beschlussanfechtungsklagen (Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen) die übrigen Eigentümer die Beklagten. Dadurch war die Kostentragung eindeutig, wenn die Klägerseite das Verfahren gewonnen hat. Durch die Änderung seit 01.12.20 ist aber die Eigentümergemeinschaft die Beklagte. Wenn die Klägerseite das Verfahren gewinnt, müsste aber die Klägerseite dennoch einen Teil der Prozesskosten mittragen, als Teil der Eigentümergemeinschaft. Das ist eine extreme Ungerechtigkeit. Es ist daher dringend erforderlich, dass im Wohnungseigentumsgesetz ergänzt wird, dass die Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben.
Mit freundlichen Grüßen,

Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Franz M.,

ich freue mich sehr, dass Sie sich die Zeit und Mühe genommen haben, mir Ihre Frage zu stellen. Nicht zuletzt zeugt dies von Ihrem Interesse am politischen Geschehen. Ich habe mich dazu entschlossen Fragen nicht auf diesem Portal zu beantworten und biete Ihnen stattdessen an, mich persönlich unter meiner E-Mail-Adresse ingmar.jung@bundestag.de zu kontaktieren. Sobald ich Ihre Mail erhalte, werde ich mich persönlich um Ihr Anliegen kümmern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ingmar Jung MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
Ingmar Jung
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M., 

formal halte ich es für richtig, dass sich die Anfechtung gegen die Eigentümergemeinschaft richtet. Diese hat den Beschluss gefasst. Anderenfalls müsste man die Klage konsequenterweise nur gegen die zustimmenden Eigentümer richten, da ansonsten auch Ungerechtigkeiten entstünden. Deshalb halte ich grundsätzlich auch die Kostentragungspflicht für richtig. Natürlich werden wir die Novelle evaluieren. Für nähere Informationen wenden Sie sich gerne direkt unter ingmar.jung@bundestag.de an mich. 

Mit besten Grüßen

 

Ingmar Jung