In der Praxis gibt es leider Fälle, in denen trotz des Zustimmungserfordernisses durch die BA Staatsangehörige aus Drittstaaten in faktisch ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse teilweise unter Zahlung hoher Vermittlungsgebühren geraten.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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