
Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
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Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
Leider gibt es dafür unter den aktuellen politischen Mehrheitsverhältnissen keine ausreichende parlamentarische Unterstützung.
Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns für eine wettbewerbs- und zukunftsfähige Wirtschaft des 21. Jahrhunderts ein.
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf Sicherung des Existenzminiums, wenn sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann.