Woher rühren die ca. 18.000 „Totalverweigerer“, wenn aktuell über zwei Millionen Arbeitslose mangels Stellen gar keine Möglichkeit zur Annahme eines Angebots haben? Welche Stellen werden verweigert?
Sehr geehrter Herr Heil,
laut aktuellen Statistiken stehen rund 640.000 offene Stellen knapp drei Millionen Arbeitslosen gegenüber. Das bedeutet, dass für über zwei Millionen Menschen überhaupt kein Stellenangebot existiert. Dennoch wird die Zahl der sogenannten „Totalverweigerer“ mit 18.000 angegeben – also Personen, die angeblich eine „angebotene“ Stelle nicht angenommen haben.
Daher meine Frage: Woher stammen diese 18.000 „Totalverweigerer“? Und welche konkreten Stellen haben sie verweigert, wenn es für Millionen Arbeitssuchende gar keine Möglichkeit zur Annahme eines Angebots gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Mario T.

Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Lassen Sie mich vorab klären: Die von Ihnen zitierten „18.000 Totalverweigerer“ sind keine offizielle Zahl der Bundesagentur für Arbeit.
Unter „Totalverweigerer“ versteht man umgangssprachlich Sanktionsfälle, in denen Personen ein zumutbares Arbeitsangebot abgelehnt haben. Dabei handelt es sich um Fallzahlen, nicht zwingend um einzelne Personen – wer mehrfach ablehnt, wird mehrfach gezählt. Eine genaue Zahl von „Totalverweigerern“ im Sinne dauerhaft unwilliger Menschen wird statistisch nicht ausgewiesen.
Die Zahl der offenen Stellen liegt zwar niedriger als die der Arbeitssuchenden, tatsächlich gibt es aber in der Gesamtwirtschaft mehr Vakanzen, als in der Statistik der Bundesagentur sichtbar wird. Der scheinbare Widerspruch erklärt sich zudem durch sogenannte Mismatches: Nicht jede offene Stelle passt zu den Qualifikationen, dem Wohnort oder den gesundheitlichen Voraussetzungen der Arbeitssuchenden. Jobcenter dürfen nur zumutbare Angebote unterbreiten.
Welche konkreten Stellen abgelehnt werden, wird statistisch nicht im Detail erfasst. Generell liegen viele Bedarfe in Bereichen wie Pflege, Handwerk, Logistik, Gastronomie oder Reinigung. Hier stoßen Vermittlungen häufig an Grenzen – etwa weil Qualifikationen fehlen, die Arbeitszeiten schwer vereinbar sind oder die Entlohnung als nicht attraktiv empfunden wird.
Seit März 2024 besteht die Möglichkeit, in sehr seltenen Extremfällen für zwei Monate Leistungen vollständig zu kürzen. Umgangssprachlich wird dies manchmal als „Totalverweigerung“ bezeichnet. Im Mittelpunkt der Arbeit der Jobcenter stehen allerdings nach wie vor Beratung, Qualifizierung und eine passgenaue Vermittlung. Sanktionen kommen nur dann zum Tragen, wenn eine dauerhafte und wiederholte Verweigerung vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil