Wie wollen Sie jüdisches Leben strafrechtlich besser schützen?
Sehr geehrter Herr Limburg,
ich kann Ihnen persönlich berichten, dass ich als Jude in Deutschland keine Symbole trage, die mich als Juden erkennbar machen. Das liegt an den Angriffen auf sichtbar jüdische Menschen, aber auch daran, dass Aufrufe zur Zerstörung Israels in bestimmten politischen Gruppen längst normalisiert sind.
Diese Erfahrung teilen auch viele in meinem Umfeld, und sie führt dazu, dass jüdische Identität und die damit verbundene emotionale Verbindung zu Israel immer weiter aus der Öffentlichkeit verschwinden. Das geltende Recht erreicht solche Äußerungen nur in einem kleinen Teil der Fälle, weil regelmäßig bewusst codierte oder mehrdeutige Formulierungen verwendet werden.
Der Bundesrat hat am 10. Juli dem hessischen Gesetzentwurf zugestimmt, der inzwischen dem Bundestag vorliegt und genau hier ansetzen soll.
Wie bewerten Sie diesen Entwurf, und welche gesetzgeberische Lösung schlagen Sie vor, falls Sie ihn ablehnen?
Mit freundlichen Grüßen
Felix H.
Sehr geehrter Herr H.,
es macht mich betroffen, Ihre Schilderungen zu lesen.
Antisemitische Vorfälle über und unter der Strafbarkeitsgrenze haben in den letzten Jahren massiv zugenommen.
Antisemitismus tritt so offen und gewaltsam auf wie seit Jahrzehnten nicht mehr.
Die Leugnung des Existenzrechts des einzigen jüdischen Staates, der einen Schutzraum für Jüdinnen und Juden, auch als Konsequenz des Menschheitsverbrechens der Shoa, darstellt, gehört dazu.
Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und erfordert politisches Handeln.
Der hessische Vorschlag begegnet indes erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Meinungsfreiheit erlaubt das Verbot einzelner Äußerungen nur in extrem engen Grenzen.
Anstatt mit einzelnen Vorschlägen die Unsicherheit in der Rechtsanwendung weiter zu erhöhen, brauchen wir eine Reform des Straftatbestands der Volksverhetzung insgesamt, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und so in klar bestimmten Fällen ein konsequentes Vorgehen zu ermöglichen.
Fest steht in jedem Fall:
Ein Großteil des Antisemitismus findet unterhalb der Strafbarkeitsgrenze statt.
Er ist nicht allein mit dem materiellen Strafrecht bekämpfbar.
Es braucht antisemitismuskritische, politisch-historische Bildungsarbeit, eine Stärkung der in diesem Bereich engagierten Zivilgesellschaft sowie flächendeckende Hilfsstrukturen für Betroffene.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen:
Die Verfolgung antisemitischer Straftaten scheitert zu oft an fehlender Sensibilisierung bei Strafverfolgungsbehörden und in der Justiz.
Hier brauchen wir nicht nur eine personelle, sondern auch fachliche Stärkung, damit antisemitische Taten erkannt und konsequent geahndet werden.
Freundliche Grüße
Helge Limburg

