Sollte die Vorbewährung bei Tätern im Bereich der staatsgefährdenden Gewalttaten zum Schutz der Bevölkerung nicht abgeschafft werden?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Interesse am Jugendstrafrecht!
Jugendstrafen können -wie auch bei Erwachsenen- zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Jugendliche auch ohne Haft keine weiteren Straftaten begeht.
Das Jugendstrafrecht bietet auch die Option der sogenannten Vorbewährung, wobei es sich um eine Zwischenform von Vollstreckung und Bewährung handelt.
Dies gibt dem Gericht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Ziel ist es den Täter:innen die Chance zu geben, zu zeigen, dass eine Vollstreckung der Strafe nicht nötig ist.
Vorbewährung bedeutet nicht, dass in der Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nichts passiert. Das Gericht hat die Möglichkeit Auflagen und Weisungen anzuordnen, die gerade dazu dienen eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Zudem sind die alternativen Maßnahmen begrenzt.
Nach vollstreckter Jugendstrafe folgt die Entlassung, welche in der Regel ohne Weisungen, ohne Deradikalisierungsauflage, ohne Bewährungshilfe oder anderen Möglichkeiten auf die Person einzuwirken, erfolgt.
Darüber hinaus hat die kriminologische Forschung auch gezeigt, dass sich Haftstrafen nachhaltig negativ auf Jugendlichen und Heranwachsenden auswirken.
Im Alter von Jugendlichen und Heranwachsenden ist eine Einwirkung durch erzieherische Maßnahmen, am erfolgversprechendsten, weshalb im Jugendstrafrecht auch der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht.
Eine Radikalisierung bedeutet gerade nicht, dass keine Reifeverzögerung vorliegt.
Gerade junge Menschen sind anfällig für Gruppenzwang und unüberlegte Handlungen.
Die Vorbewährung ist deshalb aus meiner Sicht ein sinnvolles Instrument, um auf das Verhalten junger Menschen erzieherisch einzuwirken.
Ich halte auch nichts davon, auf Grund eines natürlich schrecklichen Einzelfalls, das Jugendstrafrecht grundlegend zu verändern und damit das Ziel nachhaltige Verhaltensänderungen zu erreichen ein Stück weit aus dem Blick zu verlieren.
Für Ihre Zuschrift und Ihr Interesse an diesem wichtigen Thema danken wir Ihnen herzlich.
Viele Grüße
Helge Limburg, MdB

