Hakan Demir
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SPD
• 18.01.2024

Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde, was unter die "besonderen Integrationsleistungen" in den genannten Bereichen fällt. Fragen Sie gerne vor Ort bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder auch der lokalen Migrationsberatung nach, was beispielsweise darunter gefasst wird.

Hakan Demir
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SPD
• 18.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 werden Einbürgerungsanträge zentral über das LEA gestellt, nicht mehr über die Bezirke.

Hakan Demir
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SPD
• 19.01.2024

Aus dem Gesetz ergibt sich kein Hinweis, dass unterschiedliche rechtmäßige Voraufenthaltszeiten mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet werden sollten. Auch die Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern und für Heimat sind sehr klar, dass alle Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (worunter ja auch Studienzeiten fallen) anzurechnen sind.

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SPD
• 21.04.2024

Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Hakan Demir
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SPD
• 19.01.2024

Unter diesen Bedingungen können also auch Menschen, die aufgrund einer Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken können, eingebürgert werden, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken

Frage von Anton M. • 11.01.2024
Hakan Demir
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SPD
• 18.01.2024

Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.

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