Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Anträge können selbstverständlich jederzeit eingereicht werden.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Wenn Sie vor über 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, so müssten sie ja bereits längst entweder eine Einbürgerungszusage oder eine Absage erhalten haben.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Über eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.