Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.06.2024

Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.

Hakan Demir
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SPD
• 12.06.2024

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden.

Hakan Demir
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SPD
• 11.06.2024

Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.

Hakan Demir
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SPD
• 21.04.2024

Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken. Diese wurden von diversen Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetz im Deutschen Bundestag geäußert und von uns sehr ernst genommen.

Hakan Demir
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SPD
• 11.06.2024

Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.

Hakan Demir
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SPD
• 21.04.2024

Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.

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