Weiterhin gelten aber weiterhin gewisse Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss man unter anderem fünf Jahre in Folge den gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben, also hier leben.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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