Frage von Reinhold K. • 10.07.2025

Antwort von Günter Rudolph SPD • 15.07.2025
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Eine Änderung ist allerdings nur möglich, wenn sich die 16 Bundesländer darauf verständigen.
Der geltende Leistungskatalog soll überprüft und bedarfsgerecht angepasst werden. Auch soll die Beihilfegewährung für gesetzlich Beihilfeberechtigte (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) überprüft werden.