Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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