sollten Sie meinen, Grund zu der Annahme haben, von ungerechtfertigter Gewalt in den von Ihnen beschriebenen Zusammenhängen betroffen zu sein, steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen - in einer in Gestalt der Judikative (Rechtsprechung) von der Exekutive (hier Polizeiorgane) unabhängigen Instanz.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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