
ich hätte bei der leider verschobenen Abstimmung für Frau Brosius-Gersdorf gestimmt und hätte das weiterhin getan. Ich bedaure ihren Rückzug sehr.
Gabriela Heinrich
ich hätte bei der leider verschobenen Abstimmung für Frau Brosius-Gersdorf gestimmt und hätte das weiterhin getan. Ich bedaure ihren Rückzug sehr.
Die Achtung des Völkerrechts und ein Ende der Gewalt stehen an erster Stelle
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige.
Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wollten wir in der Ampel daran anknüpfen und die Versorgung deutlich verbessern.