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Gabriela Heinrich
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Frage von Kurt D. •

„Wertebasierte Außenpolitik“ vs. Zwangsmobilisierung: Wie rechtfertigen Sie die Menschenrechtsverletzungen bei der ukrainischen Rekrutierung?

Frau Heinrich,

ich konfrontiere Sie mit der Praxis der gewaltsamen Rekrutierung in der Ukraine, bei der Männer auf offener Straße misshandelt, verschleppt und gegen ihren Willen an die Front gezwungen werden. Diese Praktiken widersprechen grundlegenden Menschenrechten massiv. https://www.zdfheute.de/politik/ausland/ukraine-flucht-militaer-ukrainische-streitkraefte-100.html

Wie vereinbaren Sie dies mit Ihrer „wertebasierten Außenpolitik“? Während Sie diese Praxis tolerieren, schützen Sie gleichzeitig wehrpflichtige Männer in Deutschland – für viele Bürger ist das eine unerträgliche Doppelzüngigkeit.

Ich verlange eine klare Antwort: Wie rechtfertigen Sie das Schweigen zu diesen Übergriffen? Bitte sehen Sie von jeglichen Hinweisen auf den russischen Angriffskrieg ab; diese sind mir bekannt und beantworten meine Frage nicht. Ich erwarte eine Stellungnahme zu den konkreten Methoden der ukrainischen Führung und ob sie beabsichtigen, etwas konkret zum Schutz dieser Männer zu initiieren.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.

Ihre Frage lässt sich nur vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen russischen Überfalls auf die Ukraine sinnvoll beantworten. Wie sollte man diesen Angriff denn bei einem solchen Thema wie den Rekrutierungsmaßnahmen in der Ukraine ausblenden? 

Denn es war ja nicht die Ukraine, die Russland angegriffen hat und nun dafür Wehrpflichtige sucht. Vielmehr hat die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht auf Selbstverteidigung gegen einen brutalen Angriffskrieg. Und es ist im internationalen Vergleich zunächst nichts Besonderes, dass es einen verpflichtenden Wehrdienst gibt. Derzeit unterliegen alle ukrainischen Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren der Wehrpflicht (allerdings gibt es auch Ausnahmeregelungen). 

Die von Ihnen skizzierten Praktiken zur Rekrutierung von Wehrpflichtigen stehen im Widerspruch zu den Menschenrechten und zu internationalen Abkommen, die auch die Ukraine ratifiziert hat. Im Rahmen der menschenrechtlichen Überprüfungsmechanismen müssen diese Praktiken zur Sprache kommen. Zum Beispiel unterstützen sowohl die Ukraine als auch Deutschland die Human Rights Monitoring Mission in Ukraine (HRMMU). HRMMU sieht die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen aller Konfliktparteien vor. Die Berichte können Sie hier abrufen: https://ukraine.ohchr.org.

Weitere Informationen zum Wehrdienst in der Russischen Föderation, in Belarus und in der Ukraine erhalten Sie auch in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken. Das Dokument ist hier abrufbar: https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006631.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Gabriela Heinrich

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