Frage von Stephan M. • 09.08.2025

Antwort ausstehend von Gabriela Heinrich SPD
Gabriela Heinrich
Die Achtung des Völkerrechts und ein Ende der Gewalt stehen an erster Stelle
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.