Ist es richtig das Ärzte ab 2026, eine Kürzung von 40% der Vorhaltepauschale droht wenn sie nicht ausreichend Impfen? Kein Wunder für Vertrauensverlust der Bürger im Gesundheitswesen. Arzt unschuldig
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Günzler,
Glückwunsch erstmal zur abgeordnetenwatch Auszeichnung
Ich fand auf TikTok einen Beitrag (https://vm.tiktok.com/ZNdtTDJcA/) darüber,
das Ärzten eine Kürzung der Vorhaltepauschale von 40 % droht wenn sie nicht ausreichend Impfen würden.
Wenn Politiker die Regelung einführen das Ärzten 40% Abzug droht u auch zukünftig mehrere solcher Sachen dazu kommen könnten, woher wissen Patienten dann,ob der Behandlungsvorschlag des Arztes aus medizinischen Gründen,weil es sinnvoll gar notwendig ist oder aus wirtschaftlichen Interesse?
Da wundert mich der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber Ärzte dem Gesundheitswesen und den Politikern nicht.
Ärzte haben immer noch die Aufgabe,Patienten bei ihren Erkrankungen u Symptomen zu helfen,wenn möglich zu heilen, u nicht ihm zu schaden um dann zu helfen.
Ist es möglich das ePA+Datenspende irgendwann auch für Patienten zur Pflicht wird?
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Glückwünsche.
Zu Ihrer Frage: Ja, ab dem 1. Januar 2026 ist bei der hausärztlichen Vorhaltepauschale ein Abschlag von 40 % vorgesehen, wenn eine Praxis pro Quartal weniger als zehn Schutzimpfungen erbringt. Das ist in den jetzt veröffentlichten Umsetzungsregeln der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands festgelegt. Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen fassen das so zusammen: „Neu ist ein Abschlag … bei weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal: Die Vorhaltepauschale wird um 40 % gekürzt.“
Wichtig zur Einordnung: Diese 40 % stehen nicht als Zahl im Gesetz. Die Rechtsgrundlage ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das die Neugestaltung der hausärztlichen Vorhaltepauschale vorgegeben hat; die konkrete Ausgestaltung (inkl. Impf-Kriterium und Abschlag) haben KBV und GKV-Spitzenverband 2025 per Beschluss/EBM-Regelung festgelegt.
Was heißt das in der Praxis?
Die Vorhaltepauschale (GOP 03040) wird 2026 neu strukturiert. Neben Zuschlägen für z. B. Haus- und Pflegeheimbesuche oder geriatrische Leistungen gibt es den genannten Abschlag, wenn < 10 Impfungen/Quartal abgerechnet werden.
Ärztinnen und Ärzte behalten selbstverständlich ihre Therapiefreiheit: Niemand wird gezwungen, eine medizinisch nicht indizierte Impfung vorzunehmen. Das Kriterium setzt allerdings ökonomische Anreize, Schutzimpfungen aktiv anzubieten – was viele Kolleginnen und Kollegen kritisch sehen. Auch die Ärztefachpresse diskutiert die 40 %-Regel offen.
Zu Ihrem Punkt „Vertrauensverlust“: Ich halte zwei Dinge für entscheidend:
Transparenz: Es muss klar kommuniziert werden, dass es um eine Mindestaktivität (10 Impfungen/Quartal) als Struktur-/Vorsorgeindikator geht – nicht um eine Impfpflicht für einzelne Patientinnen und Patienten.
Evaluation und Nachschärfung: Wir werden uns im Bundestag dafür einsetzen, dass diese Regel zeitnah evaluiert und – falls sie Fehlanreize setzt, z. B. in kleinen Landpraxen – angepasst wird. Hausärztliche Grundversorgung stärken: ja. Einseitige Kennzahlen, die Misstrauen befördern: nein.
Zur ePA (elektronischen Patientenakte) und „Datenspende“: Pflicht oder Opt-out?
Seit 15. Januar 2025 wird die ePA für alle eingeführt – als Opt-out: Wer nicht möchte, kann widersprechen. Seit 1. Oktober 2025 sind Leistungserbringer verpflichtet, die ePA im Praxisalltag zu nutzen und Befunde einzustellen. Für Patientinnen und Patienten bleibt die ePA nicht verpflichtend.
Forschungs- / Datennutzung: Mit dem Gesundheitsdaten-Rahmen (u. a. GDNG) werden ePA-Daten standardmäßig pseudonymisiert für Forschung bereitgestellt – ebenfalls als Opt-out. Versicherte können der Datenfreigabe jederzeit widersprechen.
Meine Position
Die hausärztliche Versorgung braucht weniger Bürokratie und verlässliche Finanzierung. Anreize für Prävention sind richtig – aber: Die Verknüpfung der Basisfinanzierung mit einer Einzelleistung wie „mindestens 10 Impfungen“ sehe ich kritisch. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Versorgungsqualität ganzheitlich abgebildet wird (z. B. Chroniker-Betreuung, Erreichbarkeit, Heimbetreuung) und kleine Praxen nicht benachteiligt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihr Anliegen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

