
(...) Falls sich ein Mann in Deutschland aufhält, der in seinem Herkunftsland mehrfach verheiratet war, darf eine zweite Frau nur dann nachkommen, wenn es zum Wohle der Kinder mit dieser Frau ist. Das halte ich in der Abwägung des Verbotes der Mehrehe in Deutschland zu Gunsten des Kindeswohls auch für angemessen. (...)