(...) Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde 2004 festgelegt, dass auf Versorgungsbezüge und Betriebsrenten, die im Rahmen einer Direktversicherung abgewickelt werden, der allgemeine Beitragssatz in den einzelnen Sozialversicherungszweigen entrichtet werden muss. Ziel der Regelung war es, die Rentner stärker an der Finanzierung ihrer Leistungsausgaben zu beteiligen. (...)
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