Weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Was sagt Ihr politisches Gewissen dazu, Herr Schreiner?
Sehr geehrter Herr Schreiner,
die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.
Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.
Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?
Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?
Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich kenne die Veröffentlichung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zum möglichen AfD-Verbotsverfahren. An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Ein Parteiverbot ist das schärfste Instrument unseres Verfassungsstaates und darf ausschließlich auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage beantragt werden. Ein Gutachten einer Nichtregierungsorganisation kann die Debatte bereichern, ersetzt aber weder die Prüfung durch die zuständigen Verfassungsorgane noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die GFF ist keine staatliche oder unabhängige Prüfinstanz, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation mit einer klaren rechtspolitischen Agenda. Das schmälert nicht zwangsläufig die juristische Qualität ihrer Arbeit, ist aber bei der Einordnung des Gutachtens zu berücksichtigen.
Für ein Parteiverbot gelten bewusst sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden. Entscheidend ist nicht die Zahl problematischer Äußerungen, sondern der gerichtsfeste Nachweis, dass eine Partei aktiv und planvoll auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die zuständigen staatlichen Stellen und letztlich das Bundesverfassungsgericht beurteilen.
Meine Haltung bleibt deshalb unverändert: Die AfD muss politisch gestellt und dort, wo verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisbar sind, mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden. Ein Verbotsverfahren sollte jedoch nur dann eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten nach sorgfältiger Prüfung eindeutig gegeben sind. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht würde der AfD politisch eher nutzen als schaden.

