Weitere Fragen an Felix Schreiner
An meiner grundsätzlichen Zurückhaltung gegenüber einem Verbotsverfahren ändert dieses Gutachten derzeit nichts.
Natürlich kann und sollte man darüber diskutieren, ob dieses System noch zeitgemäß ist und ob Abgeordnete stärker in die gesetzlichen Sicherungssysteme einbezogen werden sollten. Wichtig ist mir dabei eine sachliche und faire Debatte.
Tatsächlich gibt es für Bundestagsabgeordnete ein eigenes Versorgungssystem. Es besteht nach mindestens einem Jahr im Bundestag ein Anspruch auf eine steuerpflichtige Altersentschädigung. Diese soll insbesondere die Versorgungslücke ausgleichen, die entstehen kann, wenn man während des Mandats seine bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise aufgibt.
Die Vorschläge der Rentenkommission sind noch kein beschlossenes Gesetz. Im parlamentarischen Verfahren wird es darauf ankommen, Verlässlichkeit und Generationengerechtigkeit miteinander zu verbinden. Wer jahrzehntelang Beiträge geleistet und seine Lebensplanung darauf ausgerichtet hat, sollte nicht kurzfristig mit grundlegenden Änderungen konfrontiert werden.

