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Enak Ferlemann
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Frage von Hannelore S. •

Frage an Enak Ferlemann von Hannelore S. bezüglich Senioren

Guten Tag, Herr Ferlemann!

Ab November bin ich leider Erwerbsunfähigkeits-Rentnerin. Mit einem geringen Einkommen, da mich dieser Schicksalsschlag relativ jung ereilt.
Ich erfahre von einer Beratungsstelle hier vor Ort, dass eine Befreiung von den GEZ-Gebühren für Rentner jedweder Art nicht möglich sein soll.
Wie ist das zu erklären?
Als Hartz IV-Empfänger gleichen Einkommens wäre ich befreit. Wenn diese Auskunft richtig ist, dann ist das m.E. eine Diskriminierung einer Personengruppe. Können Sie mir sagen, was ich tun kann, um die Befreiung doch zu erhalten?

Danke für Ihre Antwort im Voraus,

freundliche Grüße
H. Schwarzrock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schwarzrock,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 21.09.2007.

Das Thema Rundfunkgebühren ist eine Angelegenheit der Bundesländer und nicht des Bundes.

Seit dem 01.08.2005 sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht im Rundgebührenstaatsvertrag geregelt. Die Befreiungsverordnungen der Länder, nach denen eine Befreiung wegen geringen Einkommens möglich war, sind außer kraft getreten. Eine Befreiung aufgrund eines geringen Einkommens ist nach den neuen Regelungen tatsächlich nicht mehr möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.gez.de.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihnen nicht dennoch eine Befreiung zusteht, sollten Sie einen Befreiungsantrag stellen. Ich würde Ihnen das in jedem Falle empfehlen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

enak Ferlemann MdB

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