
(...) Der richtige technische Begriff für das Gesetz, welches Sie ansprechen, lautet Sozialgesetzbuch II -- Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dass das Arbeitslosengeld II im Volksmund oft nach Peter Hartz benannt wird, hat sich umgangssprachlich eingebürgert. Das Gesetz hat diesen Namen aber nie bekommen, deshalb kommt auch eine Umbenennung wegen einer strafrechtlichen Verurteilung von Peter Hartz nicht in Betracht. (...)