
(...) Die Durchsetzung dieser Ziele, wie sie in Landesverfassungen und Schulgesetzen zulässigerweise geregelt sind, erfordert ein pädagogisches Konzept, das der Staat zu verantworten hat und naturgemäß dem Einfluss seiner Bildungspolitik unterliegt. Allein darin liegt noch kein Eingriff in grundrechtlich geschützte Positionen von Eltern und Kindern. (...)