(...) Johannes Krankenhaus Sieglar z.B. hat keine Zulassungsberechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Computertomographien abzurechnen. Die Regelung "ambulant vor stationär" hat letztlich auch den Hintergrund, die flächendeckende medizinische Versorgung durch unsere niedergelassenen Ärzte zu erhalten und zu schützen. Der Standort Rheinbach ist seit 2006 als ambulanter Betriebsteil des Malteser Krankenhauses Bonn/Rhein-Sieg ausgewiesen und hat deshalb Zulassung im niedergelassenen Bereich. (...)
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