
Zum status quo: Ein/e Pflichtversicherte/r unterscheidet sich von einem/r Freiwillig Versicherten/m dadurch, dass man statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV grundsätzlich auch eine Absicherung in der PKV wählen kann.
DBT / Haar
Zum status quo: Ein/e Pflichtversicherte/r unterscheidet sich von einem/r Freiwillig Versicherten/m dadurch, dass man statt einer freiwilligen Versicherung in der GKV grundsätzlich auch eine Absicherung in der PKV wählen kann.
Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen aktuell keine Auskunft geben
Seit den Nullerjahren hat meine Fraktion immer wieder die Absenkung der Mindestbemessung gefordert, zuletzt auf 450 Euro, was einem Beitrag von rund 70 Euro monatlich in der Krankenversicherung entspräche.
Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Gerichtlich können wir als Fraktion und auch DIE LINKE als Partei oder einzelne Abgeordnete nicht dagegen vorgehen
Den Schlüssel für notwendige Veränderungen hält Bundesgesundheitsminister Lauterbach in den Händen. Wir werden ihn an die Notwendigkeit fortwährend erinnern.