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Frage von Werner F. •

Kann jemand, der obligatorisch also zwangsweise in der GKV weiterversichert wird als freiwillig Versicherter und der kein Einkommen hat, aus der GKV austreten und sich privat versichern ?

Also nicht nur theoretisch sondern praktisch. Nimmt eine Private Krankenkasse so jemanden auf?

Wenn nicht hat er sich weder freiwillig versichert, noch bleibt er freiwillig versichert,
da er gar nicht die Möglichkeit hat, auszutreten und in eine Private Versicherung zu wechseln.

Er ist pflichtversichert und sollte geführt werden als pflichtversichert_A (=pflichtversichert als Alleinzahler),
denn das ist der Unterschied zu anderen Pflichtversicherten.

https://www.arbeitslos-ohne-leistungsbezug.de

S. g. Herr Bartsch.

Diese Frage bezieht sich auf Ihre Antwort zu einer anderen Frage von mir und auf eine Antwort auf die gleiche Frage von Martina Stamm-Fibich.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dietmar-bartsch/fragen-antworten/warum-werden-menschen-deren-pflichmitgliedschaft-in-der-gkv-endet-und-die-zwangsweise

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martina-stamm-fibich/fragen-antworten/warum-werden-menschen-deren-pflichmitgliedschaft-in-der-gkv-endet-und-die-zwangsweise

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

auf diese Frage hatte ich bereits geantwortet. Man kann nicht pauschal sagen, ob die PKV jemanden aus dieser Gruppe aufnehmen würde. Natürlich ist dies für diejenigen, die nicht aufgenommen würden, ungerecht, in diesem Punkt hatte ich Ihnen zugestimmt. Ich hatte Ihnen auch im Oktober bereits auf abgeordnetenwatch.de geantwortet, dass wir diesen Zustand, der freiwillig Versicherte benachteiligt, gerne abschaffen wollen, wenn auch auf anderem Wege, als Sie das hier skizzieren. Ihr Vorschlag greift für uns zu kurz, da er Ungerechtigkeiten für alle nicht-alleinzahlenden freiwillig Versicherten weiter ermöglichte.

Den Status als freiwillig Versicherter kann man nur dann komplett abschaffen, wenn man die PKV abschafft. Dafür streiten wir. Solange das nicht geschieht, setzen wir uns zusätzlich dafür ein, dass Benachteiligungen über die Mindestbemessung abgemildert - oder noch besser - beseitigt werden.

Lassen Sie uns den Dialog zu diesem Thema doch damit bitte abschließen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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