


Das beruht auf einer von allen EU-Mitgliedstaaten einvernehmlich getroffenen Entscheidung.

Spätestens mit dem Zeitpunkt, als ich in dem Gremium vertreten war, das die Geheimdienste überwacht, war diese Herangehensweise albern.

Ja, die deutschen Behörden prüfen den vorherigen Aufenthaltsort der Schutzsuchenden. Nur jene Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen Schutzstatus, deren Wohnsitz bei Ausbruch des Krieges im Februar 2022 in der Ukraine lag. Darüber entscheiden die Ausländerbehörden.

Die Abwasseraufbereitung muss bundesweit geeignet sein, umwelttoxische Substanzen zu entfernen (so genannte Vierte Stufe). Dazu bedarf es größerer Investitionen und mehr öffentlicher Forschung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Für mich gibt es bei Pazifismus oder sozialökologischer Transformation kein Entweder-Oder.