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Dennis Rohde
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Frage von Sebastian D. •

Worin werden die seit Kriegsbeginn und jetzt zusätzlich, gesetzlich geregelten (Steuer-) Mehreinnahmen aus Kraftstoffen investiert? Welchen Mehrwert kann sich die Gesellschaft dadurch erhoffen?

Diese Frage bezieht sich auf alle Steuerarten welche bei Verbrauchsgütern wie Kraftstoffen und Energie anfallen. Da diese zu unterschiedlichen anteilen und aus unterschiedlichen Gründen im täglichen Bedarf der Bürger nachgefragt werden (müssen), als auch das mancherorts fehlen von besseren alternativen, halte ich das Argument von "Finanzministerium rechnet mit keinen Mehreinnahmen" für wenig tragfähig.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage auf der Plattform abgeordnetenwatch.de vom 7. April dieses Jahres und das damit verbundene Vertrauen.

Die aktuellen Kraftstoffpreise stellen für Pendlerinnen und Pendler sowie all jene, die auf das Auto angewiesen sind, eine erhebliche Belastung dar. Aktuelle Rechnungen des Finanzministeriums gehen jedoch davon aus, dass der Bund nicht von den gestiegenen Kraftstoffpreisen profitieren wird. Hintergrund ist, dass Menschen weniger Auto fahren oder angesichts der hohen Preise an anderer Stelle sparen. Gewerbliche Kunden fallen bei der Mehrwertsteuer aufgrund der Umsatzsteuerbefreiung grundsätzlich nicht ins Gewicht. Sollte es dennoch aufgrund der gestiegenen Kraftstoffpreise zu Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer kommen, werden diese zur Finanzierung von Entlastungen genutzt.

Da sich zurzeit keine Entspannung abzeichnet, hat die Bundesregierung zielgerichtete Maßnahmen zur Entlastung der Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern beschlossen:

Die Energiesteuer bei Diesel und Benzin werden begrenzt auf zwei Monate um jeweils ca. 17 Cent brutto pro Liter gesenkt. Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022 zu prüfen. Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastung wird durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölkonzernen erfolgen. Für uns ist klar: Maßlose Krisenprofite sollen an die Verbraucher zurückgegeben werden.

Neben diesen direkten Entlastungen werden wir das Kartellrecht erneut verschärfen: Das Bundeskartellamt soll die Möglichkeit erhalten, Daten auf den der Abgabe an den Letztverbraucher vorgelagerten Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen. So kann auch geprüft werden, ob fallende Rohölpreise nach dem Ende einer Marktstörung auch schnell an Verbraucher weitergeben werden.  Das Kartellamt soll die bereits bestehenden kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Beseitigung oder Verringerung im Falle einer Störung des Wettbewerbs konsequent verfolgen.

Wir stärken außerdem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer indem wir Arbeitgebern die Auszahlung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000€ ermöglichen. Mit einer Reform der Einkommensteuer werden wir dann ab 2027 dauerhaft kleine und mittlere Einkommen entlasten.

Mit gezielten kurzfristigsten Entlastungen greifen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern jetzt unter die Arme. Gleichzeitig setzen wir unseren Kurs fort, denn nur mit strukturellen Reformen kann unser Land zu einem stabilen Wirtschaftswachstum zurückkehren. Fossile Abhängigkeiten reduzieren wir durch den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Ausbau des europäischen Stromnetzes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

Mitglied des Deutschen Bundestages

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen

 

 

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