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Dennis Rohde
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Frage von Sebastian D. •

Rückfragen zu Ihrer Antwort vom 14.04.2026. u.a. welchen Teil tragen sie als Führung und Verwaltung des Landes persönlich dazu bei?

Sehr geehrter Herr Rhode,

vielen Dank für Ihre Antwort welche sie mehrfach verwendet haben.

1. Die Konzerne werden sich an der Mineralölsteuersenkung wieder an unseren Steurgeldern bereichern. Niemand verpflichtet die Unternehmen die Preise an den Endverbraucher weiterzugeben. Warum nehmen sie die Konzerne nicht gesetzlich in die Pflicht? Kapitalismus kennt keine Empathie.

2. Wann wird die Kartellbehörde Ihre zur Verfügung stehenden Mittel auch anwenden und umsetzten? Das ist bisher sehr selten passiert und vorallem nicht dort wo die Unternehmerlobby potentent genug ist.

3. Warum wird die Energiewende weiterhin systematisch gebremst um nicht zu sagen blockiert? Wir waren vor vielen Jahren bereits auf einen guten Weg bis dieser konsequent zugemauert wurde.

4. Wann wird endlich darüber gesprochen die Immunität von Regierungsbeamten als auch den persönlichen Haftungsausschluss von Partein und Ihren Vertretern aufzuheben?

Sie wissen wieviel Steuergeld das seit Jahrzehnten kostet!

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre erneuten Fragen auf der Plattform abgeordnetenwatch.de vom 18. April dieses Jahres zum Umgang mit den gestiegenen Kraftstoffpreisen.

Zu 1. und 2.: Zusammen mit dem Beschluss der Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe haben wir das Bundeskartellamt erneut gestärkt. Für uns ist klar: Die Mineralölkonzerne stehen in der Verantwortung, die Entlastung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. Das Bundeskartellamt kontrolliert die Umsetzung fortlaufend. Am Tag des Inkrafttretens der Steuersenkung ist die Entlastung nach einer ersten Bilanz des Kartellamts auch an der Zapfsäule angekommen. Seitdem sind die Preise wieder leicht gestiegen.

Mit den neu beschlossenen Verschärfungen des Kartellrechts kann das Kartellamt einfacherer prüfen, ob Preiserhöhungen angemessen waren und somit schneller Maßnahmen ergreifen. Meine Erwartung ist, dass die nun bestehenden kartellrechtlichen Möglichkeiten zur Beseitigung oder Verringerung im Falle einer Störung des Wettbewerbs konsequent verfolgt werden. Angesichts der bestehenden Marktverzerrungen halte ich eine europäische Übergewinnsteuer weiterhin für den richtigen Weg, für den wir uns einsetzen.

Zu 3.: Die globalen Auswirkungen des Kriegs im Iran zeigen, dass wir unsere Sicherheit und unseren Wohlstand nur durch eigene Stärke und ökonomische Souveränität sichern können. Eine wichtige Grundlage dafür ist der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dafür setzen wir uns weiterhin in der Bundesregierung ein.

Zu 4.: Sowohl Angestellte als auch Beamte können bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Amtspflicht haftbar gemacht werden. Diese Haftung geht gemäß Art. 34 S. 1 GG auf den Staat über, der aber in solchen Fällen Regress beim handelnden Amtswalter nehmen kann. Da Art. 34 S. 2 GG einen Rückgriff in diesen Fällen lediglich vorbehält, braucht es dafür zusätzlich eine gesetzliche Regelung. Diese gibt es im Bundesministergesetz nicht. Hintergrund ist, dass Bundesministerinnen und -minister keine Beamte sind, sondern in einem besonderen Amtsverhältnis zum Staat stehen.

Eine Haftbarmachung für vermeintliche Fehlentscheidung ist auch aus rein praktischen Gründen kaum zielführend im Sinne einer verantwortungsvollen Politik. Treten durch staatliche Entscheidungen Schäden auf, können die Summen schnell in die Millionen oder sogar Milliarden gehen. Das kann kaum eine Privatperson ersetzen und auch Versicherungen würden solche Summen nicht übernehmen oder bezahlbar versichern. Zusätzlich könnten wichtige Entscheidungen verzögert werden. Oft müssen in kürzester Zeit mit unvollständigen Informationen weitreichende Entscheidungen getroffen werden, um größere Schäden zu verhindern. Eine drohende Haftung könnte in diesen Fällen dringend notwendige Entscheidungen verzögern.

Immunität genießen in Deutschland nur Abgeordnete für die Dauer ihres Mandats, nicht Regierungsbeamte oder Ministerinnen und Minister, außer sie sind auch Mitglied des Parlaments. Sie ist ein hohes Gut unserer parlamentarischen Demokratie und schützt Abgeordnete in der Ausübung ihres Mandats vor Strafverfolgung. Durch Entscheidung des Bundestags kann die Immunität aufgehoben werden. Es ist gelebte parlamentarische Praxis, dass dies im Falle von Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete auch geschieht.

Grundsätzlich erlebe ich in meinem Amt, dass meine Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien im Parlament und die Beamte in den Ministerien sich alle im Sinne ihres Mandats bzw. ihres Amtseids für unser Land einsetzen. Natürlich gibt es auch Fehlentscheidungen. Für diese muss politisch die Verantwortung übernommen werden und die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Die Entscheidung liegt am Ende immer bei den Wählerinnen und Wählern an der Urne.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

Mitglied des Deutschen Bundestages

Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen

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