Beiratsmitglieder können durch einen Mehrheitsbeschluss abberufen werden. Jede Eigentümer*in kann bei der Verwaltung bestimmte Themen für die TO beantragen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

