(...) Im Gegensatz dazu halte ich es für wichtig, das enge Näheverhältnis in Familien zu berücksichtigen, indem Angehörige und nahestehende Personen, die als Teilnehmer selbst nicht geschäftsmäßig handeln, von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Ich glaube, dass das Thema Suizidbeihilfe so gut geregelt werden könnte, ohne auf der einen oder anderen Seite zu weit zu gehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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