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Daniela Ludwig
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Frage von Hans E. •

Frage an Daniela Ludwig von Hans E. bezüglich Familie

Nachtrennungsfamilien werden heute noch immer in das antiquierte Korsett "einer betreut, einer bezahlt" gepresst. Ein Elternteil, meist der Vater, wird zum "Unterhalt & Umgangs"-Elternteil, der andere, meist die Mutter, per Gesetz als "alleinerziehend" definiert. Werden Sie den notwendigen Wandel hin zu "beide betreuen, beide bezahlen" in Angriff nehmen?

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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen damit ein wichtiges Thema an, denn in Deutschland werden heutzutage viele Ehen geschieden, was auf die Lebenssituation der betroffenen Kinder massive Auswirkungen hat. Deshalb haben wir uns in der CSU intensiv mit der Frage, wie die Betreuung und das Leben der Kinder nach einer Trennung geregelt werden soll, beschäftigt. In diesem Zusammenhang hat die CSU-Familienkommission im vergangenen Jahr ein Positionspapier zum "Wechselmodell" bzw. zur "Doppelresidenz" bei Trennungs- und Scheidungskindern verfasst, dass sich auch insgesamt mit der Betreuungssituation beschäftigt.

Grundsätzlich stellt dieses Positionspapier dar, dass die elterliche Fürsorge sowie die Stabilität und Sicherheit des Zuhauses für die Entwicklung eines Kindes wichtig ist. Deshalb ist auch nach einer Trennung oder Scheidung wesentlich, dass die Eltern - also sowohl Mutter als auch Vater - weiterhin gemeinsam für die Kinder da sind und diese gemeinsam erziehen. Ich halte es daher wie Sie für falsch, ein Elternteil von vorneherein zu bevorzugen.

Insbesondere angesichts der Tatsache, dass in Deutschland mittlerweile jede dritte Ehe wieder geschieden wird und perspektivisch noch mehr Kinder die Erfahrung einer Trennung der Eltern machen wird, ist es wichtig, die rechtliche Ausgestaltung auf die Gegebenheiten anzupassen. Da die einzelnen Lebensentwürfe und damit verbunden auch die Familienmodelle immer unterschiedlicher werden, wird eine standardisierte Rechtssprechung durch das Familiengericht als letzte Anlaufstelle diesen Gegebenheiten oft nicht mehr gerecht.

Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass nach Möglichkeit immer eine gemeinsame Erziehung anzustreben ist, dass dies aufgrund unterschiedlichster Gründe jedoch nicht immer möglich ist. Es müssen deshalb flexible Lösungen gefunden werden, wobei der Wunsch nach Gleichberechtigung der Eltern jedoch nicht über das Wohl der Kinder gestellt werden darf.

Deshalb spricht sich die das Positionspapier der Familienkommission dafür aus, dass künftig eine themenspezifische Fortbildung für Familienrichter und Anwälte verpflichtend ist. Des Weiteren sollen entsprechende Inhalte auch im Rahmen des Studiums thematisiert werden.

Darüber hinaus ist es nötig, dass das Gericht seinen Entscheidungsspielraum nutzt und sich dabei an den Empfehlungen der Fachwelt orientiert. Das würde individuelle Entscheidungen, die sich an den individuellen Anforderungen der einzelnen Familie orientieren, ermöglichen, um dem Kind sowie Mutter und Vater gerecht zu werden.

Letztlich fordert das Positionspapier außerdem eine konsequente Umsetzung des Verfahrensablauf, die unter anderem eine zeitnahe Verhandlung beinhaltet, um die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil zu vermeiden und dem Kind die Möglichkeit zu geben, frei und ohne Loyalitätskonflikte seinen Willen zu äußern.

Sehr geehrter Herr E., wie Sie sehen, geht es uns hierbei nicht um das von Ihnen kritisierte Modell "einer betreut, einer bezahlt", sondern darum, jeder Familie eine individuelle Regelung zu ermöglichen. Oberste Prämisse ist dabei das Kindswohl und dass, wenn möglich, eine gemeinsame Betreuung und Erziehung durch beide Eltern erreicht wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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