
(...) Sie hat jedoch zu einer erheblichen Verunsicherung geführt – vor allem bei jüdischen und muslimischen Gläubigen. Obwohl andere Gerichte zuvor in vergleichbaren Verfahren zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt waren, mussten muslimische und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger nunmehr befürchten, dass religiöse Beschneidungen von Jungen in Deutschland generell nicht mehr erlaubt seien. Auch Ärzte sind verunsichert, ob sie strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie künftig medizinisch fachgerechte Beschneidungen vornehmen. (...)