(...) Denn dadurch würde eine gesellschaftliche Normalisierung solcher geschäftsmäßigen Formen, etwa in Form von Vereinen wie wir sie aus anderen Ländern kennen, drohen. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich, wie Sie dies ebenfalls befürchten, dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen. Ich halte es deshalb für richtig zum Schutz von Alten, Kranken und Schwachen, solchen Formen der Suizidbeihilfe auch strafrechtlich entgegen zu treten. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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