
Zunächst möchte ich richtigstellen, dass die unter der Vorgängerregierung während der Pandemie beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke von 19 auf sieben Prozent eine bis Ende des Jahres 2023 befristete Maßnahme war.
Foto: Susie Knoll
Zunächst möchte ich richtigstellen, dass die unter der Vorgängerregierung während der Pandemie beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke von 19 auf sieben Prozent eine bis Ende des Jahres 2023 befristete Maßnahme war.
Um Doppelungen zu vermeiden, möchte ich auf meine Antwort vom 05. Februar verweisen, in der ich Ihre Frage vom 04. und 15. Januar gemeinsam beantwortet habe.
Als Gesetzgeber tragen wir daher eine große Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Gesetze verlassen können.
Als Gesetzgeber tragen wir daher eine große Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Gesetze verlassen können.
Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine Reform des Krankenhauswesens ist dringend notwendig, da uns ein „Weiter so“ nur vor weitere Insolvenzen stellen wird – mit gravierenden Auswirkungen auf die regionale Gesundheitsversorgung.