Diesen Straftatbestand aufzuklären ist allerdings nicht die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses, sondern der jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichte. Sie können beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität der jeweiligen Abgeordneten beantragen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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