Zunächst kann ich Ihren Impuls gut nachvollziehen, denn es ist richtig, zu fragen, warum die gesetzliche Rente weiter fast ausschließlich auf beitragspflichtige Arbeitseinkommen gestützt wird, während hohe Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter herangezogen werden.
Damit ist die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Vorjahresvergleich um rund 190.000 Personen gestiegen, während die Beschäftigung in Deutschland insgesamt gesunken ist.
Die Mittel aus dem Bundeswehr-Sondervermögen sind überwiegend in langfristige Beschaffungsverträge, Modernisierungsvorhaben und Ausrüstungsprojekte geflossen oder dafür gebunden. Entscheidend ist aber, dass aus diesen Verträgen konkrete, einsatzbereite Fähigkeiten werden.
Sie sprechen einen sehr konkreten, aber wichtigen Punkt der Pflegefinanzierung an. Was geschieht mit Beitragsmitteln, die zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen erhoben wurden, dann aber wegen nicht besetzter Stellen oder geringer Mittelabrufe nicht im vorgesehenen Umfang eingesetzt werden konnten?
Ja, Herr Merz hat diese Aussage inhaltlich so getroffen. In der offiziellen Mitschrift seiner Rede beim Jahresempfang des Bankenverbands heißt es wörtlich: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“
Eine gerechte Reform der Gesundheitsfinanzierung muss Fehlanreize abbauen, ohne neue Härten zu schaffen. Sie muss diejenigen besonders im Blick haben, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen, arbeiten und Beiträge zahlen. Und sie muss dort ansetzen, wo im System tatsächlich Geld ohne ausreichenden Nutzen für Patientinnen und Patienten ausgegeben wird.

