Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Robert B. •

Guten Tag Frau Schmidt, wie würden Sie es einschätzen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzl. RV abgeschafft und die gesetzl. Rente bei dem Vierfachen der Minimalrente gedeckelt würde?

Guten Tag Frau Schmidt, die gesetzliche Rentenversicherung braucht eine Reform. Durch die Einführung der privaten Altersvorsorge sind Einzahlungen von der gesetzlichen in die private Vorsorge verschoben worden, das System wurde dadurch geschwächt. Neben der Einführung der Bürger*innenversicherung glaube ich, dass wir auch andere Hebel betätigen müssen, z.B. bei der Beitragsbemessungsgrenze. Sie wurde eingeführt, um 1) die Rentenansprüche nicht über Gebühr steigen zu lassen und 2) um ein steuerähnliches Konzept zu vermeiden. Ich glaube, dass wir uns 2) heute nicht mehr leisten können. Daher bitte ich Sie um eine Einschätzung aus sozialdemokratischer Perspektive zur Abschaffung der BBG, sodass die Entlastung hoher Einkommen endet. Um 1) weiter gewährleisten zu können, halte ich es für angebracht, die Rentenansprüche zu deckeln, bspw. auf das Vierfache der Minimalrente (die jährlich steigt). Haben Sie vielen Dank, liebe Grüße und Glück auf!

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Vorschlag zu einer neuen Ausgestaltung der gesetzlichen Rente. Ihre Frage möchte ich in zwei Teilen beantworten und auf die Beitragsbemessungsgrenze und anschließend auf die von Ihnen angesprochene Deckelung eingehen. 

Zunächst kann ich Ihren Impuls gut nachvollziehen, denn es ist richtig, zu fragen, warum die gesetzliche Rente weiter fast ausschließlich auf beitragspflichtige Arbeitseinkommen gestützt wird, während hohe Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter herangezogen werden. 2026 liegt diese Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung bei 8.450 Euro im Monat bzw. 101.400 Euro im Jahr. Einkommen darüber bleiben beitragsfrei. Warum es die Beitragsbemessungsgrenze gibt, haben Sie bereits korrekt beschrieben, sodass ich hierauf nicht weiter eingehen will.

Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze oder auch nur ihre signifikante Verschiebung nach oben, hat durchaus Aspekte, die ich begrüßens- und überlegenswert finde. Erstens würde die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze die Finanzierungsbasis wenigstens kurzfristig verbreitern, weil hohe Arbeitseinkommen dann stärker zur Stabilisierung der gesetzlichen Rente beitragen. Darüber hinaus finde ich die Kritik an der Verschiebung von Sicherungslasten in private Vorsorge berechtigt. Die Bundesregierung selbst behandelt die gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge inzwischen wieder ausdrücklich als zusammenhängende Reformfrage und genau dafür arbeitet seit Januar 2026 die Alterssicherungskommission, die ihre Ergebnisse noch zur Mitte 2026 vorstellen soll. Gleichzeitig sehe ich eine Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze auch als eine Frage der Gerechtigkeit. Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir die gesetzliche Rente stärken und es ist naheliegend, zuerst bei der Breite der Finanzierungsbasis anzusetzen und nicht die immergleiche Diskussion um das Renteneintrittsalter oder Leistungsniveau zu führen.

Allerdings sehe ich den zweiten Teil Ihres Vorschlages deutlich kritischer. Sollte die Beitragsbemessungsgrenze komplett abgeschafft, die Rentenansprüche aber gleichzeitig nach oben hart gedeckelt werden, würde das den Charakter der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich verändern. Hohe Einkommen zahlen dann deutlich mehr ein, ohne dass sich daraus in ähnlicher Weise höhere Ansprüche ergeben. Das kann man wollen, aber es wäre dann eben kein kleiner handwerklicher Eingriff mehr, sondern der Abschied vom bisherigen Äquivalenzprinzip.

Das zweite Problem ergibt sich aus der Herleitung dieser Deckelung von der Ihnen benannten „Minimalrente“. Das Konzept einer Minimalrente gibt es in Deutschland in dieser Form gerade nicht. Die Grundrente, die fälschlicherweise oft als solche bezeichnet wird, ist gerade keine Mindestrente, sondern ein individueller Zuschlag, der unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt wird. Eine Deckelung auf das Vierfache einer „Minimalrente“ wäre daher systemisch nicht sauber, solange nicht vorher politisch und rechtlich klar definiert wird, was diese Untergrenze überhaupt sein soll und wie sie sich herleitet. Und dann haben wir über einen dritten Aspekt noch gar nicht gesprochen. Auch wenn ich es für durchaus richtig halte, dass hohe Arbeitseinkommen stärker herangezogen werden, bleiben andere starke Einkommensquellen in Ihrem Vorschlag außen vor. Wenn man die Finanzierungsbasis wirklich gerechter machen will, wäre aus meiner Sicht der größere Hebel, das System insgesamt zu verbreitern, also etwa in Richtung Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherung, statt nur innerhalb des bestehenden lohnbezogenen Systems die Obergrenze zu streichen.

Wir haben in der Koalition vereinbart, die Ergebnisse Alterssicherungskommission zu nutzen, um eine entsprechende Reform des Rentensystems anzustreben und so die in dieser Wahlperiode bereits unternommenen Schritte und Maßnahmen zu flankieren. Bis uns diese Ergebnisse jedoch im Detail vorliegen, muss ich Sie noch um Geduld bitten. 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre 

Dagmar Schmidt, MdB

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