Was soll mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln, in Höhe von ca. 290 Mio. Euro aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen?
Siehe hierzu auch: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/millionen-fuer-unbesetzte-pflegestellen-pkv-fordert-rueckzahlung-der-versichertengelder/)
Dort heißt es unter anderem:
"...Die Folge: Ein Großteil der von der PPV gezahlten Mittel liegt ungenutzt beim BAS. Allein 2022 sind 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden. Setzt sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf ca. 290 Millionen Euro aufsummieren...."
Siehe hierzu auch:
1. Den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11.03.2021 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/pflegestellen-foerderprogramm-altenpflege-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
und
2. https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonal-staerkungsgesetz-gescheitert.
Ich hatte meine Frage ursprünglich an Frau Bärbel Bas gerichtet, diese hat sich heute für nicht zuständig erklärt und u. a. auch an Sie verwiesen.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre damit verbundenen Fragen. Sie sprechen einen sehr konkreten, aber wichtigen Punkt der Pflegefinanzierung an. Was geschieht mit Beitragsmitteln, die zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen erhoben wurden, dann aber wegen nicht besetzter Stellen oder geringer Mittelabrufe nicht im vorgesehenen Umfang eingesetzt werden konnten?
Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, möchte ich noch kurz erklären, weshalb Frau Bas an mich verwiesen hat. Ich gehe davon aus, dass Sie das Bundestagsbüro der Abgeordneten und nicht das Ministerinnenbüro im Bundesarbeitsministerium kontaktiert haben. Das Bundestagsbüro gibt keine fachlichen Stellungnahmen im Namen des Bundesarbeitsministeriums heraus und ist klar vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales getrennt. Da es unter anderem ein wesentliches Gesundheitsthema berührt, hat man Sie zusätzlich an mich verwiesen.
Nach meiner bisherigen Recherche ist Ihre Kritik nicht aus der Luft gegriffen. Zur Einordnung muss ich jedoch kurz erklären, weshalb es überhaupt zu diesen Zahlungen gekommen war. Das Pflegestellen-Förderprogramm nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sollte zusätzliche Stellen in der vollstationären Altenpflege finanzieren. Die Mittel wurden pauschal bereitgestellt, unter Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. Der Bundesrechnungshof hat bereits an früherer Stelle darauf hingewiesen, dass Mittel nicht entsprechend abgerufen wurden und deshalb transparent geklärt werden muss, wie mit diesen „liegengebliebenen“ Geldern umzugehen ist.
Die von Ihnen genannte Summe von rund 290 Millionen Euro bezieht sich aber nach meiner Kenntnis auf eine Hochrechnung beziehungsweise Bewertung des PKV-Verbandes und stellt keine offiziell durch BMAS oder die Bundesregierung bestätigte Zahl dar. Ob genau diese Summe am Ende tatsächlich als nicht verbrauchter Betrag feststeht, muss fachlich aber durch das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesamt für Soziale Sicherung geklärt werden. Politisch ist für mich aber der entscheidende Punkt, dass zweckgebundene Beitragsmittel nicht einfach intransparent liegenbleiben dürfen.
Wenn Mittel aus der privaten Pflegepflichtversicherung für zusätzliche Pflegestellen erhoben wurden und diese Stellen tatsächlich nicht entstanden sind, muss nachvollziehbar geprüft werden, ob eine Rückführung, Verrechnung oder andere zweckgerechte gesetzliche Lösung erforderlich ist. Das muss sauber, rechtssicher und transparent geschehen. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler haben Anspruch darauf, dass solche Fragen nicht im Verwaltungsalltag verschwinden.
Gleichzeitig zeigt dieser Fall ein größeres Problem der Pflegefinanzierung. Wenn Pflegeeinrichtungen zusätzliche Stellen zwar finanziert bekommen können, aber keine Pflegekräfte finden, entsteht keine bessere Versorgung. Dann liegen Mittel ungenutzt im System, während Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen weiter unter Druck stehen. Das zeigt aber weiterhin, dass der Fachkräftemangel in der Pflege akut ist. Aus beiden Umständen müssen wir Konsequenzen ziehen und Förderprogramme künftig so ausgestalten, dass sie schneller evaluiert und schneller verbessert werden können, damit sie ihren eigentlichen Zweck auch wirklich erfüllen.
Gleichzeitig steht die Pflegeversicherung vor enormen finanziellen Herausforderungen. Wir müssen offen und ehrlich darüber sprechen, wie ihre Finanzierung dauerhaft stabil, gerecht und generationenfest aufgestellt wird. Pflege darf nicht einseitig zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen oder Familien finanziert werden. Ebenso wenig dürfen Beitragsmittel ohne klare Zweckbindung und Kontrolle eingesetzt werden.
Dabei gehört auch die Schieflage zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung auf den Tisch. Wer gleiche Pflegeleistungen absichert, muss auch bereit sein, Finanzierungsverantwortung gerechter zu verteilen. Die soziale Pflegeversicherung trägt heute den deutlich größeren Anteil älterer und pflegeintensiver Versicherter, während „günstigere“ Risiken überwiegend im privaten System verbleiben. Eine nachhaltige Pflegereform darf sich deshalb nicht in Einzelkorrekturen oder kurzfristigen Beitragssatzdebatten erschöpfen.
Als SPD-Bundestagsfraktion treten wir für eine solidarischere Pflegefinanzierung ein. Dazu gehört, die strukturelle Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung kritisch zu überprüfen, versicherungsfremde Leistungen, die gesellschaftlich relevant sind, stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und Mittel konsequent dort einzusetzen, wo sie Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften tatsächlich zugutekommen.
Zu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Entscheidung über die genaue Verwendung oder Rückführung der von Ihnen angesprochenen Mittel mitteilen. Die fachliche Zuständigkeit liegt wie erwähnt beim Bundesgesundheitsministerium und beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Ich habe mich entsprechend an die Bundesgesundheitsministerin gewandt und um einen aktuellen Sachstand gebeten. Eine Antwort liegt mir derzeit noch nicht vor. Dennoch wollte ich Ihnen antworten, da Ihre Frage schon vor einiger Zeit gestellt wurde.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, können Sie sich auch direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB

