Dagmar Schmidt, MdB (2017)
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Frage von Hansbernd S. •

Was soll mit den nicht verbrauchten, von den privat Pflegepflichtversicherten eingezahlten Mitteln, in Höhe von ca. 290 Mio. Euro aus dem "Pflegepersonalstärkungsgesetz: § 8 Abs. 6 SGB XI" geschehen?

Siehe hierzu auch: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/millionen-fuer-unbesetzte-pflegestellen-pkv-fordert-rueckzahlung-der-versichertengelder/)

Dort heißt es unter anderem:

"...Die Folge: Ein Großteil der von der PPV gezahlten Mittel liegt ungenutzt beim BAS. Allein 2022 sind 34,3 Millionen aus den PPV-Beiträgen nicht verwendet worden. Setzt sich der bisherige Trend fort, würden sich die Zahlungen bis zum Auslaufen des Programms Ende 2025 auf ca. 290 Millionen Euro aufsummieren...."

Siehe hierzu auch:

1. Den Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11.03.2021 unter: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/pflegestellen-foerderprogramm-altenpflege-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2)

und

2. https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonal-staerkungsgesetz-gescheitert.

Ich hatte meine Frage ursprünglich an Frau Bärbel Bas gerichtet, diese hat sich heute für nicht zuständig erklärt und u. a. auch an Sie verwiesen.

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