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Frage von Volker B. •

Frage an Dagmar Freitag von Volker B. bezüglich Finanzen

Hallo
Wie kann es sein, dass meine Rentennachzahlung im ganzen versteuert wird und nicht auf die einzelnen Jahre zurückgerechnet? Ich werde dadurch bestraft, weil man mir die Rente nicht sofort gewährt hat. Durch diese Regelung werde ich für 5 Jahre vor den Gerichten und mit Gutachtern gekänpft hat, auch noch vom Finanzamt bestraft. Keiner gibt mir die über 7000 € wieder, die ich bei sofort gezahlter Rente nicht hätte zahlen müssen. Da meine Rente bei ca. 850 € liegt und damit fast Steuerfrei ist.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Beyer,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Nach meiner Kenntnis hat der Gesetzgeber genau diesen von Ihnen angesprochenen Aspekt berücksichtigt: Es gibt die so genannte Fünftelregelung, bei der außerordentliche Einkünfte (zu denen Rentennachzahlungen über länger als 12 Monate zählen) im deutschen Steuerrecht begünstigt (§ 34 EStG) werden. Mit dieser Regelung wird die erhöhte Steuerprogression, die durch die Rentennachzahlungen entstehen, abgemildert. Zur richtigen Berechnung müssen Sie Ihre erhaltene Nachzahlung gesondert in der Steuererklärung in der Anlage R eintragen.

Ich kann Ihren Angaben nicht entnehmen, ob dies bei Ihnen erfolgt ist.

Einzelheiten sollten auch aus Datenschutzgründen nicht über abgeordnetenwatch behandelt werden. Bei Rückfragen können Sie sich gern mit weiteren detaillierten Angaben/Bescheiden an dagmar.freitag@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag