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Frage von Ulrich W. •

Frage an Dagmar Freitag von Ulrich W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Freitag,

möglicherweise werden Ihnen als MdB Daten zugängig gemacht, die regelmäßig öffentlich gemacht werden sollten.

Jahr für Jahr erstreiten Leistungsberechtigte in Tausenden von Widersprüchen beim Jobcenter und Klagen vor dem Sozialgericht Dortmund die Erstattung Ihrer Sozialleistungsansprüche ein.

Mich interessieren die jährlichen Erhebungen & Auswertungen seit 2005.

Wie hoch waren die insgesamt erstrittenen Sozialleistungen in Widerspruchs- und Klageverfahren in Euro pro Jahr/Monat?

Wie hoch ist Zahl der gem. § 44 SGB I verzinsten Klagen?

Wie hoch sind die jährlich ausgezahlten Zins-Summen?

Wie viele Widersprüche & Klagen waren dazu erforderlich?

Teilweise werden Informationen in dem Zusammenhang zu der Bundesagentur für Arbeit übermittelt. Ich darf Sie bitten mit diese detailliert aufzuschlüsseln.

Bei meinen Recherchen und im Rahmen meiner Vereinsarbeit bei aufRECHT e.V. habe ich feststellen müssen, dass das Jobcenter Märkischer Kreis häufig (wenn nicht immer) die gesetzliche Vorgabe aus § 44 SGB I Verzinsung nicht umsetzt und dadurch Leistungsberechtigte um beträchtliche Geldsumme hintergeht.
https://www.beispielklagen.de/klage120.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wockelmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu den von Ihnen gewünschten Informationen liegen leider keine Zahlen vor, da eine statistische Datenerhebung nicht stattfindet. Meines Wissens hat man Ihnen dieses aber bereits auch persönlich mitgeteilt. Somit erfolgt auch keine Auswertung und Veröffentlichung der erfolgten Zinszahlungen aufgrund von § 44 SGB I. Auch mir als Abgeordnete liegen diese Daten daher nicht vor.

Die statistische Berichterstattung zu Widersprüchen und Klagen erfolgt über das Fachverfahren Falke, einer Software für Rechtsbehelfe, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren. Im § 51b SGB II ist geregelt, welche Daten die Grundsicherungsstellen erheben und der Bundesagentur für statistische Zwecke zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zu den Auswertemöglichkeiten für Statistiken zu Widersprüchen und Klagen im SGB II können Sie unter diesem Link auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit einsehen:

https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Statistik-zu-Widerspruechen-und-Klagen-im-SGB-II.pdf

Auch über das IT - Fachverfahren ALLERGO, mit welchem das Jobcenter im Märkischen Kreis die Zinsen auszahlt, ist eine statistische Datenerhebung zu den ausgezahlten Zinsleistungen nicht möglich. Eine ähnliche Anfrage erfolgte über die Plattform "Frag den Staat", die Sie unter folgendem Link finden können:

https://fragdenstaat.de/anfrage/ba-software-fur-die-berechnung-von-anspruch-auf-verzinsung-nach-44-sgb-i/

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Freitag