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Claudia Moll
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Frage von Jana G. •

Frau Moll, werden Sie sich für die Einleitung eines AFD-Verbotsverfahrens einsetzen?

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Die Entwicklung der Partei und viele ihrer Aussagen und Positionen machen mir große Sorgen. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Debatte. Es enthält viele Punkte, die man sehr ernst nehmen muss und die bei der weiteren Prüfung eine Rolle spielen sollten. Gleichzeitig ist ein Parteiverbotsverfahren kein normaler politischer Antrag. Die Hürden dafür sind bewusst sehr hoch. Am Ende muss vor dem Bundesverfassungsgericht belastbar nachgewiesen werden können, dass die Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich vorliegen. Genau deshalb muss ein solcher Schritt sehr gut vorbereitet sein.
Für mich heißt das aber nicht, dass man die Hände in den Schoß legen sollte. Im Gegenteil, die vorhandenen Erkenntnisse müssen gesammelt, ausgewertet und rechtlich bewertet werden. Ich halte es für richtig, diese Prüfung ernsthaft voranzutreiben. Ein Verbotsverfahren sollte weder vorschnell vom Tisch gewischt noch schlecht vorbereitet auf den Weg gebracht werden. Und eines ist mir ebenfalls wichtig: Wir dürfen die politische Auseinandersetzung mit der AfD nicht an Gerichte delegieren. Wir müssen selbst jeden Tag deutlich machen, wofür wir stehen und was die politischen Vorstellungen der AfD für die Menschen in unserem Land bedeuten würden. Ein mögliches Verbotsverfahren kann dabei ein Teil der Antwort sein, aber niemals die ganze Antwort.
Ich teile deshalb Ihr Anliegen, die bestehenden Erkenntnisse nicht einfach liegen zu lassen, sondern die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren weiter sorgfältig zu prüfen und, sofern diese Prüfung sie bestätigt, auf eine Einleitung hinzuwirken. Dafür werde ich mich auch öffentlich stark machen.

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