Inwiefern betrifft eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV auf Höhe der Versicherungspflichtgrenze für die Rentenversicherung privatversicherte Abgeordnete?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten zu den verschiedenen Fragen zu den verschiedenen Medienberichten über Ihren Vorschlag, die Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungspflichtgrenze anzuheben. In Ihren Antworten betonen Sie stehts, dass Sie selbst von einer Anhebung der Grenze auf das Niveau der Rentenversicherung betroffen wären. Können Sie dies genauer ausführen? Schließlich liegen die Abgeordnetendiäten immer noch deutlich über Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Nach aktueller Gesetzeslage wäre Ihnen die Rückkehr in die GKV weiterhin verwehrt, an den Beiträgen zur Ihrer PKV würde sich nichts ändern (abgesehen von ohnehin stattfindenden Beitragserhöhungen). Und sollte durch eine Gesetzesänderung der Wechsel von der PKV zur im Alter potentiell günstigeren GKV möglich werden, wie sollte so ein Wechsel fair gestaltet werden?

Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre berechtigte und differenzierte Nachfrage.
Zunächst möchte ich klarstellen: Mein Ziel ist eine solidarisch finanzierte und zukunftsfeste Bürgerversicherung, die alle (!) gesellschaftlichen Gruppen einbezieht – einschließlich Selbständiger, Beamter und eben auch Mandatsträger wie mir selbst. Die aktuell von der Bild-Zeitung aufgegriffene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stellt dabei lediglich einen einzelnen Baustein eines umfassenderen Maßnahmenkatalogs dar, den ich vorschlage – sie greift also nur einen Aspekt heraus, ohne das Gesamtbild zu zeigen und liefert dann auch noch verzerrte Zahlen des „Bundes für Steuerzahler“!
Was mich persönlich betrifft: Selbstverständlich wäre auch ich von einer solchen Bürgerversicherung betroffen. Mit einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze – also der Schwelle, oberhalb derer man nicht mehr pflichtversichert ist – auf das Niveau der Rentenversicherung würde sich die Systemlogik ändern. In einer solchen Konstellation könnten auch Abgeordnete perspektivisch wieder versicherungspflichtig in der GKV werden – mit der Folge, dass sie, wie alle anderen, auf ihre gesamten beitragspflichtigen Einkünfte (bis zur neuen Grenze) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden. Das wäre für mich – ebenso wie für viele andere mit vergleichbarem Einkommen – mit finanziellen Auswirkungen verbunden.
Darüber hinaus ist mir bewusst, dass ein fairer Wechsel aus der PKV in die GKV einer rechtssicheren und sozial ausgewogenen Regelung bedarf. Das bedeutet insbesondere: Ein Wechsel darf nicht mit dem Ziel erfolgen, sich vor allem im Alter in ein günstigeres Solidarsystem „zu retten“, nachdem man vorher über Jahre hinweg vom privaten System profitiert hat. Deshalb braucht es klar definierte Übergangsfristen, finanzielle Ausgleichsmechanismen und eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen individueller Lebensbiografie und solidarischem Interesse.
Kurz gesagt: Es geht mir nicht um eine symbolische Maßnahme auf Kosten einer bestimmten Gruppe – wie von der BILD bewusst kolportiert – sondern um ein gerechtes, nachhaltiges und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem, das den demografischen und ökonomischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte standhält. Als Gesetzgeber sollten wir hierbei mit gutem Beispiel vorangehen – auch und gerade dann, wenn wir selbst davon betroffen sind.
In diesen Sinne halte ich daher Kurs und verbleibe
mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Christos Pantazis, MdB