Zunächst möchte ich eines unmissverständlich klarstellen: Eine Abschaffung der ambulanten Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung steht nicht zur Debatte.
Ihre konkrete Frage nach einer Öffnungsklausel möchte ich daher ausdrücklich aufgreifen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die bisherigen Versorgungsangebote professioneller Pflegedienste auch künftig bedarfsgerecht und rechtssicher in Anspruch genommen werden können.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 eine wichtige sozialpolitische Verbesserung geschaffen.

