Im Artikel 2 des Entwurfs „Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV)“ steht das Grundrechte eingeschränkt werden. Unterstützen Sie das? Warum?

Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV).
Die IGV sind das wichtigste völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Während der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass hier Verbesserungen notwendig sind. Die beschlossenen Reformen stärken die internationale Zusammenarbeit, beschleunigen die Meldung von Krankheitsausbrüchen und sorgen für mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Die WHO erhält dabei keine Exekutivgewalt - sie kann lediglich Empfehlungen aussprechen. Über konkrete Maßnahmen entscheiden weiterhin ausschließlich die nationalen Parlamente und Regierungen. Eine Abgabe von Souveränität oder willkürliche Eingriffe in Grundrechte sind damit ausgeschlossen.
Ich unterstütze die Reform, weil sie uns in künftigen Pandemien schneller handlungsfähig macht und die Bevölkerung besser schützt - bei voller Wahrung unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis